![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]() |
||
|
Zensus 2011
Die registergestützte Volkszählung http://www.zensus2011.de/home.html
Eine Volks- und Wohnungszählung ist eine der wichtigsten statistischen
Erhebungen. Dies entspricht einer Inventur, bei der Angaben über die Bevölkerung
und Wohngebäude erhoben werden. Stichtag der Zählung ist der 09.05.2011. In der Bundesrepublik wird die neue, moderne Methode eines weitgehend registergestützten
Zensus die traditionellen Volkszählungen ablösen. Solche traditionellen
Volkszählungen fanden hierzulande zuletzt 1987 im früheren Bundesgebiet
und 1981 in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik statt. Beim Zensus 2011 werden nicht mehr alle Haushalte befragt werden, sondern es
wird ein belastungsarmes statistisches Verfahren angewendet. Die Ergebnisse eines Zensus liefern Informationen über die demographische und sozioökonomische Struktur der Bevölkerung, der Erwerbstätigen, der Haushalte und Familien. Sie bilden die aktualisierte Grundlage für die Bevölkerungsfortschreibung, mit der zwischen zwei Zensen in regelmäßigen Abständen die amtlichen Einwohnerzahlen für Bund, Länder und Gemeinden ermittelt werden. Üblicherweise werden gleichzeitig auch Daten über Gebäude und
Wohnungen erhoben. Diese liefern Informationen über die Wohnsituation der
Bevölkerung, der Haushalte und Familien und generelle Bestandsdaten zu
Gebäuden und Wohnungen. Ziel ist nicht eine individuelle Erhebung von Lebensverhältnissen der Einwohner/innen, sondern vielmehr Strukturdaten zur Bevölkerung und deren Arbeits- und Wohnsituation zu erhalten. Verlässliche Bevölkerungszahlen sind eine wesentliche Grundlage für
eine Vielzahl von politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen sowie von
Planungen in Bund, Länder und Gemeinden. In rund 50 Rechtsvorschriften
dienen die Zensusergebnisse als wichtige Bemessungsgrundlage. Sie ist zum Beispiel
die Richtgröße für die Berechnung der Sitze im Europäischen
Parlament, der Stimmen der Länder im Bundesrat und der Sitze in den kommunalen
Vertretungsgremien, eine Richtgröße für die Einteilung der Bundestagswahlkreise,
für Finanzausgleiche und Verteilung von Fördermitteln der Europäischen
Union. Außerdem besitzen amtliche Einwohnerzahlen eine hohe Bedeutung über den Zensusstichtag hinaus. Sie dienen auch den Planungen im täglichen Lebensumfeld. Zum Beispiel sind Altersstrukturdaten notwendig, um die zukünftige Versorgungssituation einer Gemeinde mit Kindergärten, Schulen, Schulbussen und Seniorenheimen bestimmen zu können. Auch die Wirtschaft verwendet Zensusdaten, um beispielsweise ihre Standortentscheidungen auf der Basis des vorhandenen Arbeitskräftepotentials und den erreichbaren Absatzmärkten treffen zu können. An die korrekte Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen müssen daher besondere Anforderungen gestellt werden, die über die üblichen Anforderungen an die statistischen Verfahren und Ergebnisse hinausgehen. Statistikgeheimnis und Datenschutz werden dabei strikt eingehalten. Schutz und Vertraulichkeit der erhobenen Daten haben beim registergestützten
Verfahren des Zensus 2011 wie bei allen statistischen Erhebungen höchste
Priorität. Dazu gehört das Verbot, Angaben aus den Erhebungen in die
Verwaltung zurückfließen zu lassen. Die Daten werden ausschließlich
zu statistischen Zwecken genutzt. Es werden keine Einzeldaten an andere staatliche
Behörden weitergegeben und die Bürgerinnen und Bürger können
sich darauf verlassen, dass ihre persönlichen Daten keinem Unbefugten zugänglich
werden. Das Zensusvorbereitungsgesetz 2011, die gesetzliche Grundlage für die
konkreten Vorbereitungen, trat am 13.12.2007 in Kraft. Gesetzliche Grundlage in Deutschland bildet das Gesetz über den registergestützten
Zensus im Jahre 2011 – Zensusgesetz 2011 –, das am 16.07.2009 in
Kraft trat. Dieses Gesetz legt fest, wie der Zensus 2011 von der amtlichen Statistik
in Deutschland durchgeführt wird, welche Merkmale erhoben werden. Das Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 regelt die Arbeitsteilung
zwischen dem Statistischen Landesamt und den kommunalen Erhebungsstellen. Diese
werden in Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern sowie in den Landkreisen
eingerichtet. Ihre Erhebungsstelle in Albstadt: Stadtverwaltung Albstadt Die Erhebungsstelle führt die Haushaltsbefragung und die Erhebungen in Sonderbereichen (z.B. Studenten- und Altenwohnheime) vor Ort durch und gewinnt die benötigten Interviewer/innen. Sie ist ferner Auskunftsstelle und berät Auskunftspflichtige u.a. bei der Beantwortung der Fragebögen. Weitere Informationen erhalten Sie bei: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
|
Wetter
Veranstaltungen
Webcam
Albstadtwerke
badkap
aswohnbau
Atemschutzausbildung
Partnerstadt Chambéry
NKHR
Notruf
Stadtbücherei
Studenten
Wer macht was?
Pressebereich
|
||



Wir
brauchen einen neuen Zensus, um wieder über verlässliche Bevölkerungs-
und Wohnungszahlen zu verfügen.
