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Zensus 2011
Die registergestützte Volkszählung
http://www.zensus2011.de/home.html

Wir brauchen einen neuen Zensus, um wieder über verlässliche Bevölkerungs- und Wohnungszahlen zu verfügen.

Eine Volks- und Wohnungszählung ist eine der wichtigsten statistischen Erhebungen. Dies entspricht einer Inventur, bei der Angaben über die Bevölkerung und Wohngebäude erhoben werden.
Der Zensus 2011 ist eine Europäische Union weite Erhebung, die ermittelt, wie viele Menschen in einem Land leben, wie sie wohnen und arbeiten, eines der größten Projekte der amtlichen Statistik in den kommenden Jahren.

Stichtag der Zählung ist der 09.05.2011.

In der Bundesrepublik wird die neue, moderne Methode eines weitgehend registergestützten Zensus die traditionellen Volkszählungen ablösen. Solche traditionellen Volkszählungen fanden hierzulande zuletzt 1987 im früheren Bundesgebiet und 1981 in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik statt.
Mit wachsendem Abstand zur letzten Volkszählung werden die Zahlen der Bevölkerungsfortschreibung ungenauer und zukunftsorientierte Abschätzungen (z.B. demografischer Wandel) werden mit Unsicherheiten behaftet.

Beim Zensus 2011 werden nicht mehr alle Haushalte befragt werden, sondern es wird ein belastungsarmes statistisches Verfahren angewendet.
Daten, die nicht aus den Verwaltungsregistern gewonnen werden können (Informationen zu Bildung, Ausbildung und Beruf) werden durch eine interviewgestützte Haushaltsstichprobe erhoben. Die Auskunft kann dabei mündlich gegenüber dem Interviewer, online oder postalisch erfolgen.
Befragt werden rund 17,8 Millionen Besitzer von Immobilien, die per Post einen Fragebogen zu ihren Häusern oder Eigentumswohnungen erhalten und per Haushaltsstichprobe rund 10 % der Bevölkerung.
Eine Erhebung der Gebäude und Wohnungen ist vorgesehen, weil es keine flächendeckenden Verwaltungsdaten gibt (wichtig für den Wohnungsbestand und Bedürfnisse).

Die Ergebnisse eines Zensus liefern Informationen über die demographische und sozioökonomische Struktur der Bevölkerung, der Erwerbstätigen, der Haushalte und Familien. Sie bilden die aktualisierte Grundlage für die Bevölkerungsfortschreibung, mit der zwischen zwei Zensen in regelmäßigen Abständen die amtlichen Einwohnerzahlen für Bund, Länder und Gemeinden ermittelt werden.

Üblicherweise werden gleichzeitig auch Daten über Gebäude und Wohnungen erhoben. Diese liefern Informationen über die Wohnsituation der Bevölkerung, der Haushalte und Familien und generelle Bestandsdaten zu Gebäuden und Wohnungen.
Bei diesem Erhebungsteil besteht für die Befragten eine Auskunftspflicht nach §18 Absatz 2 des Zensusgesetzes (ZensG 2011). Die Erhebung erfolgt postalisch, das heißt zum Stichtag 9.Mai 2011 werden die Erhebungsbögen an die Eigentümer von Gebäuden und Wohnungen versandt. Diese können die Fragen dann entweder durch Ausfüllen und Rücksendung des Erhebungsbogens an das Statistische Landesamt oder online über das Internet beantworten.

Ziel ist nicht eine individuelle Erhebung von Lebensverhältnissen der Einwohner/innen, sondern vielmehr Strukturdaten zur Bevölkerung und deren Arbeits- und Wohnsituation zu erhalten.

Verlässliche Bevölkerungszahlen sind eine wesentliche Grundlage für eine Vielzahl von politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen sowie von Planungen in Bund, Länder und Gemeinden. In rund 50 Rechtsvorschriften dienen die Zensusergebnisse als wichtige Bemessungsgrundlage. Sie ist zum Beispiel die Richtgröße für die Berechnung der Sitze im Europäischen Parlament, der Stimmen der Länder im Bundesrat und der Sitze in den kommunalen Vertretungsgremien, eine Richtgröße für die Einteilung der Bundestagswahlkreise, für Finanzausgleiche und Verteilung von Fördermitteln der Europäischen Union.
Angesichts ihrer Bedeutung für das demokratische Staatswesen und der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden kommt der Genauigkeit der ermittelten Zahlen eine sehr große Bedeutung zu (jeder Einwohner fällt etwa beim Länderfinanzausgleich mit ca. 2000 Euro ins Gewicht).

Außerdem besitzen amtliche Einwohnerzahlen eine hohe Bedeutung über den Zensusstichtag hinaus. Sie dienen auch den Planungen im täglichen Lebensumfeld. Zum Beispiel sind Altersstrukturdaten notwendig, um die zukünftige Versorgungssituation einer Gemeinde mit Kindergärten, Schulen, Schulbussen und Seniorenheimen bestimmen zu können. Auch die Wirtschaft verwendet Zensusdaten, um beispielsweise ihre Standortentscheidungen auf der Basis des vorhandenen Arbeitskräftepotentials und den erreichbaren Absatzmärkten treffen zu können.

An die korrekte Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen müssen daher besondere Anforderungen gestellt werden, die über die üblichen Anforderungen an die statistischen Verfahren und Ergebnisse hinausgehen.

Statistikgeheimnis und Datenschutz werden dabei strikt eingehalten.

Schutz und Vertraulichkeit der erhobenen Daten haben beim registergestützten Verfahren des Zensus 2011 wie bei allen statistischen Erhebungen höchste Priorität. Dazu gehört das Verbot, Angaben aus den Erhebungen in die Verwaltung zurückfließen zu lassen. Die Daten werden ausschließlich zu statistischen Zwecken genutzt. Es werden keine Einzeldaten an andere staatliche Behörden weitergegeben und die Bürgerinnen und Bürger können sich darauf verlassen, dass ihre persönlichen Daten keinem Unbefugten zugänglich werden.
Geregelt ist dies im Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke und Bundesdatenschutzgesetz.
http://www.statistik.baden-wuerttemberg.de/Zensus/datenschutz.asp

Das Zensusvorbereitungsgesetz 2011, die gesetzliche Grundlage für die konkreten Vorbereitungen, trat am 13.12.2007 in Kraft.
Am 02.09.2008 ist die EU-Verordnung über Volks- und Wohnungszählungen in Kraft getreten, die alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Datenerhebung verpflichtet.

Gesetzliche Grundlage in Deutschland bildet das Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 – Zensusgesetz 2011 –, das am 16.07.2009 in Kraft trat. Dieses Gesetz legt fest, wie der Zensus 2011 von der amtlichen Statistik in Deutschland durchgeführt wird, welche Merkmale erhoben werden.
http://www.statistik.baden-wuerttemberg.de/Zensus/ZensG.pdf

Das Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 regelt die Arbeitsteilung zwischen dem Statistischen Landesamt und den kommunalen Erhebungsstellen. Diese werden in Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern sowie in den Landkreisen eingerichtet.
http://www.statistik.baden-wuerttemberg.de/Zensus/AGZensG_2011.pdf

Ihre Erhebungsstelle in Albstadt:

Stadtverwaltung Albstadt
Zensus 2011 / Albstadt
z. hd. Andreas Ilch
Marktstraße 35
72458 Albstadt
Telefon: 07431 – 1602410
Fax: 07431 - 1602411
E-Mail

Die Erhebungsstelle führt die Haushaltsbefragung und die Erhebungen in Sonderbereichen (z.B. Studenten- und Altenwohnheime) vor Ort durch und gewinnt die benötigten Interviewer/innen. Sie ist ferner Auskunftsstelle und berät Auskunftspflichtige u.a. bei der Beantwortung der Fragebögen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei:

Statistisches Landesamt Baden-Württemberg


http://www.statistik.baden-wuerttemberg.de/Zensus/ZensusBW.asp
http://www.statistik-bw.de/Zensus


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