Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer. Steuergegenstand
ist der Gewerbebetrieb. Die persönlichen Verhältnisse des Gewerbetreibenden
bleiben außer Betracht. Der Gewerbesteuer unterliegen nicht die sogenannten
freien Berufe wie z.B. Rechtsanwälte, Architekten u. Ärzte.
Grundlage für einen Gewerbesteuerbescheid ist der einheitliche Steuermessbetrag,
welcher vom Finanzamt aus dem Gewerbeertrag und einer Steuermesszahl errechnet
wird. Der Gewerbesteuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde
ergibt den zu zahlenden Gewerbesteuerbetrag.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt in Albstadt seit
1984 unverändert 335 %. Zuständig für die Festlegung dieses
Hebesatzes ist der Gemeinderat.
Auf die endgültig festzusetzende Gewerbesteuer werden am 15.02.,
15.05., 15.08. und 15.11. jeweils Vorauszahlungen erhoben. Diese dienen
dazu, dass der Steuerpflichtige nicht auf einmal zu stark belastet wird
und gewährleisten andererseits einen gleichmäßigen Zahlungseingang
bei der Gemeinde.
In Albstadt sind ca. 4.000 Gewerbe gemeldet. Davon sind gewerbesteuerpflichtig
1540 Be-triebe. Gewerbesteuer zahlen tatsächlich nur ca. 750 Betriebe.
70% der Gewerbesteuer wird von etwa 50 Betrieben bezahlt. An Einnahmen
aus der Gewerbesteuer sind für das Jahr 2011 16,5 Millionen €
eingeplant.
Abbuchungsermächtigung