Auskünfte zu Fundsachen erhalten Sie beim:
| Ortsamt Burgfelden |
Telefon: 07435/91167 |
| Einwohnermeldeamt Ebingen |
Telefon: 07431/160-2222 |
| Ortsamt Laufen |
Telefon:07435/1214 |
| Ortsamt Lautlingen |
Telefon: 07431/72958 |
| Ortsamt Margrethausen |
Telefon: 07431/74520 |
| Ortsamt Onstmettingen |
Telefon: 07432/160-1053/1054 |
| Ortsamt Pfeffingen |
Telefon: 07432/160-1061/1062 |
| Bürgerbüro Tailfingen |
Telefon: 07432/160-1071 |
Sämtliche Fundgegenstände, ab einem geschätzen Wert von ca. 10,00 €, die im Stadtgebiet von Albstadt aufgefunden wurden, können bei den oben angegebenen Dienststellen abgegeben werden.
Bei Verlust besteht die Möglichkeit entweder telefonisch oder persönlich nachzufragen, oder aber in unserem Fundbüro Online bequem nach dem verlorenen Gegenstand zu suchen.
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate. Nach Ablauf der Frist geht diese in das Eigentum des Finders oder sofern dieser auf den Eigentumserwerb verzichtet in das Eigentum der Stadt Albstadt über.
Die Fundsachen, die nicht innerhalb der Aufbewahrungsfrist abgeholt wurden, werden einmal jährlich in der Regel veräußert.
In unserem Fundbüro Online haben Sie die Möglichkeit, die Listen der Fundsachen, gestaffelt nach Kategorien, einzusehen und ggf. einen Eigentumsanspruch geltend zu machen. Isolierte Geldbeträge werden im Fundbüro Online nicht aufgeführ.
Die Betreuung von Fundtieren wurde auf den Tierschutzverein Zollernalbkreis e.V. übertragen.
Kontaktadresse:
Tierschutzverein Zollernalbkreis e.V.
Tierheim Tailfingen
Schalkental 6-7
72461 Albstadt-Tailfingen
Tel: 07432/7533
www.tierschutzverein-zollernalbkreis.de