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Landesfamilienpass
Gutscheinkarten zum Landesfamilienpass
Die Stadt Albstadt stellt Gutscheinkarten zum Landesfamilienpassaus.
Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte und unter Vorlage des Landesfamilienpasses insgesamt 24 Mal im Jahr die Staatlichen Schlösser und Gärten und die Staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein einzulösen. Speziell bezeichnete Gutscheine, darunter die Kunsthallen Baden-Baden und Karlsruhe, die Museen für Naturkunde in Karlsruhe und Stuttgart, das Badische Landesmuseum Karlsruhe, die Staatsgalerie Stuttgart, das Lindenmuseum Stuttgart, das Archäologische Landesmuseum Konstanz, das Landesmuseum für Technik und Arbeit in Mannheim, das Schloss Heidelberg und das Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe berechtigen zum einmaligen kostenfreien Eintritt. Mit den neun Gutscheinen „Sonstiges Objekt“ können nicht erwähnte Schlösser, Gärten und Museen – auch mehrfach im Jahr – kostenfrei besucht werden. Die Gutscheine „Wilhelma“ , „Blühendes Barock“ und „Deutschordensmuseum Bad Mergentheim“ berechtigen zu einem ermäßigten Eintritt. Die Stadtverwaltung gibt die Gutscheinkarten an die bisherigen Inhaber der Landesfamilienpässe ohne neuen Antrag aus. Für die Aushändigung der Gutscheinkarte genügt die Vorlage des Landesfamilienpasses. Wer erhält den Landesfamilienpass?
Wer sich für den Landesfamilienpassinteressiert, kann sich an folgende Dienststellen der Stadtverwaltung wenden: Amt für öffentliche Ordnung (Einwohnermeldeamt) im Rathaus Albstadt (Zimmer 112), Bürgerbüro Tailfingen und alle Ortsämter. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des Einwohnermeldamtes, Tel.: 07431/160 - 2222, gerne zur Verfügung. |
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