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STÄRKEN vor ORT
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Das Programm STÄRKEN vor Ort will mit der Förderung von Mikrovorhaben diejenigen ansprechen, die durch die Regelförderung oder andere adressatenspezifische Angebote nur schwer erreichbar sind.

Ziel ist es, die soziale, schulische und berufliche Benachteiligung junger Menschen zu vermeiden sowie den Einstieg und Wiedereinstieg von Frauen in das Erwerbsleben zu unterstützen.

Die Programmumsetzung erfolgt dezentral in den jeweiligen Fördergebieten durch lokale Koordinierungsstellen und das lokale Netzwerk. Die Mikrozuschüsse von bis zu 10.000 € erhalten kleine lokale Initiativen und Organisationen, die sich für die Integration der Zielgruppen einsetzen. So werden das Engagement und die zivilgesellschaftlichen Strukturen vor Ort nachhaltig gestärkt.

Das Programm wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

Hier erhalten Sie mehr Informationen zum Bundesprogramm STÄRKEN vor Ort, den Fördergebieten und Lokalen Ansprechpartner/innen

Gefördert durch Europäischer Sozialfonds

und Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen für das neue ESF-Programm STÄRKEN VOR ORT
Das ehemalige Programm „Lokales Kapital für soziale Zwecke“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Europäischen Sozialfonds ist für den Zeitraum 2009 – 2011 unter dem neuen Namen "Stärken vor Ort" aufgelegt worden und wird zugleich stärker als bisher auf jugend- und gleichstellungspolitische Ziele ausgerichtet.

Die Stadt Albstadt hat für das Sanierungsgebiet „Ottmartal“ mit einer Erweiterung bestimmter Straßenzüge eine Förderung beantragt. Das genaue Gebiet ist gesondert eingestellt. Nach dem wir die Bewilligung erhalten haben, können nun Projekte zur Unterstützung am Arbeitsmarkt benachteiligter Jugendlicher, junger Menschen und Frauen gefördert werden.

Ziel des Förderprogrammes ist die erfolgreiche soziale, schulische und berufliche Integration von benachteiligten jungen Menschen sowie von Frauen mit Problemen beim Wiedereinstieg in das Erwerbsleben, die Geschlechtergerechtigkeit sowie Stärkung von Toleranz und Demokratie.
Mikroprojekte müssen sich an diesen Zielen orientieren und sollen bestrebt sein, Anschlussmöglichkeiten für Projektteilnehmer nach Projektende zu beschreiben. Der erste Förderzeitraum ist definiert vom 15. März bis 31. Dezember 2009. Potentielle Träger von Mikroprojekten werden aufgerufen, jetzt Ideen für Mikroprojekte bis max. 10.000 Euro Fördersumme zu diskutieren und daraus Projekte, die sich an den Entwicklungszielen orientieren, vorzubereiten.
Die zentralen Ziele des Bundesprogramms bestehen in der Aktivierung und Unterstützung bei der beruflichen und sozialen Eingliederung von Jugendlichen und Frauen, die am Arbeitsmarkt besonders benachteiligt sind, der Förderung von Teilhabe, Chancengleichheit, sozialer Integration und Bildung durch lokale Aktivierung und Kooperation sowie in der Entwicklung spezifischer regionaler Beschäftigungspotentiale im ländlichen Gebiet. Das Gender-Mainstreaming ist anzuwenden (Gleichstellung von Frauen und Männer).

Grundlagen für Mikroprojekte
Gefördert werden kleine Vorhaben, sprich Mikroprojekte, die maximal ein Jahr dauern und maximal 10.000 Euro kosten dürfen. Mikroprojekte können von Bewohnergruppen, Vereinen, Initiativen, Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbänden, Bildungs- und Maßnahmeträgern, örtlichen Unternehmen oder von Einzelpersonen getragen werden.

Junge Menschen mit schlechteren Ausgangsbedingungen und Frauen mit Problemen beim Einstieg in das Erwerbsleben erhalten gezielte Hilfen bei ihrer sozialen, schulischen und beruflichen Integration und damit höhere Chancen auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe.

Angesprochen werden vor allem junge Menschen mit schlechteren Startchancen und Frauen mit Problemen beim Einstieg und Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Zur Schaffung fairer Entwicklungsperspektiven für diese jungen Menschen und Frauen müssen ganz individuelle Unterstützungsangebote geschaffen werden. Diese Hilfen – sollen sie passgenau und bedarfsorientiert sein - werden am besten dort entwickelt und angeboten, wo die jungen Menschen und Frauen leben, zur Schule gehen oder eine Ausbildung oder Erwerbstätigkeit suchen.

Für eine nachhaltige Integration müssen die integrations- und beschäftigungswirksamen Potentiale vor Ort, die relevanten Akteure aus den Bereichen Bildung und Berufsbildung, Jugend- und Sozialhilfe, Arbeitsmarktförderung, Wirtschaft, Stadt- und Regionalplanung sowie die Bewohnerinnen und Bewohner und die Zielgruppen selbst aktiviert werden.

Das Programm ersetzt keine Regelangebote vor Ort – vor allem im Bereich der kommunalen Kinder- und Jugendhilfe - und löst diese auch nicht ab. Vielmehr will es mit niedrigschwelligen Ansätzen Zielgruppen ansprechen, die sonst nur schwer erreichbar sind.

Bestehende Programme, z.B. Länderprogramme oder die ESF-Programme „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ und „Kompetenzagenturen“, aber insbesondere auch kommunale Angebote sollen mit der Umsetzung des Programms vor Ort verknüpft werden, um eine bestmögliche Unterstützung der jungen Menschen und Frauen zu bewirken. Über eine Bündelung und Abstimmung mit den vor Ort bereits vorhandenen Angeboten sowie die Kooperation und Vernetzung aller relevanten Akteure vor Ort sollen sowohl individuelle Zukunftsperspektiven entwickelt, als auch insgesamt eine nachhaltige Unterstützungsstruktur vor Ort geschaffen werden.

Die zentralen Ziele des ESF-Programms „Lokales Kapital für soziale Zwecke“ bestehen in der:

  • erfolgreichen sozialen, schulischen und beruflichen Integration von benachteiligten jungen Menschen,
  • erfolgreichen beruflichen Integration von Frauen mit Problemen beim Einstieg und Wiedereinstieg in das Erwerbsleben, Förderung von Teilhabe, Chancengleichheit und Bildung der Adressaten durch ihre Aktivierung sowie
  • Aktivierung, zivilgesellschaftlichen Beteiligung und Vernetzung der lokalen Akteure.
Die Adressaten des Programms sind Jugendliche und junge Menschen mit schlechteren Startchancen sowie Frauen mit Problemen beim Einstieg und Wiedereinstieg in das Erwerbsleben. Die Zielgruppen des Programms sind alle Personen(gruppen) und Akteure, die zur Verbesserung der Integration und Teilhabe der Adressaten sowie der sozialen Infrastruktur beitragen. Gefördert werden insbesondere:
  • Vorhaben, die junge Menschen bei ihrer sozialen und beruflichen Integration unterstützen. Diese können z.B. der sozialen Integration, der schulischen (Re)Integration, dem Erlangen eines Schulabschlusses oder der Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf, zu einer eigenständigen Lebensführung und zur Integration in Arbeit dienen.
  • Maßnahmen für Frauen mit Problemen beim Einstieg oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt, die sie z.B. bei ihrer sozialen und beruflichen (Re)Integration unterstützen oder direkt in den Arbeitsmarkt vermitteln
  • Maßnahmen, die der Vernetzung und der Aktivierung der Adressaten im Zusammenhang mit ihrer sozialen und beruflichen Integration und damit einer nachhaltigen Unterstützungsstruktur dienen.
  • Strukturbildende Vorhaben insbesondere in ländlichen Gebieten, die der sozialen und beruflichen Integration der Adressaten dienen. Dazu können beispielsweise die Unterstützung der Gründung oder Festigung von regionalen Netzwerken oder gezielte Aktivitäten lokaler Vereine gehören.
  • Vorhaben zur Verbesserung des sozialen Klimas durch die Förderung der Teilhabe, Chancengleichheit und sozialen Integration der Adressaten durch lokale Aktivierung und Kooperation.
Zuordnung des Projektes:
A) Handlungsfeld
  • Unterstützung der schulischen, sozialen und beruflichen Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen
  • Unterstützung der sozialen und beruflichen Integration von Frauen mit Problemen beim Einstieg und Wiedereinstieg in das Erwerbsleben - davon in Bezug auf den beruflichen Ersteinstieg - davon in Bezug auf den beruflichen Wiedereinstieg
  • Verbesserung der sozialen Infrastruktur für Jugendliche, junge Erwachsene und Frauen durch lokale Aktivierung und Kooperation
  • Verbesserung des sozialen Klimas durch Förderung der Teilhabe, Chancengleichheit und soziale Integration der Adressat(inn)en durch lokale Aktivierung und Kooperation
  • Andere (genau benennen)
B) Projekttyp
  • Unterstützung einzelner Personen zur Förderung der beruflichen Eingliederung
    • berufliche Qualifizierung durch Projekte
      - zur lokalen Wohnumfeldverbesserung
      - für gemeindenahe Dienstleistung
      - im Bereich lokaler Kultur
      - im Bereich Naherholung / Tourismus
      - zur Sanierung und/oder Pflege der lokalen Umwelt
    • aufsuchende Arbeit und Aktivierung
    • gezielte Maßnahmen gegen den Schulabbruch
    • berufliche Beratung und Orientierung
    • Bewerbungstraining - Beratung / Coaching
    • Qualifizierung im Bereich ...?
    • Sprachförderung
    • Förderung der Schlüsselqualifikationen
  • Unterstützung von Organisationen und Netzwerken, die sich für die soziale, schulische und berufliche Integration von Jugendlichen und Frauen am Arbeitsmarkt einsetzen.
    • Unterstützung von Aktivitäten lokaler Vereine
    • Unterstützung der Gründung oder Festigung lokaler Netzwerke
    • Maßnahmen zur Gründung und Festlegung sowie Professionalisierung von Selbsthilfeorganisationen benachteiligter Menschen
    • andere
Welche Gruppen können gefördert werden?
Sozial benachteiligte Jugendliche – Behinderte Menschen – Migrantinnen und Migranten – Alleinerziehende – Berufsrückkehrerinnen und -rückkehrer – Langzeitarbeitslose – Wohnungslose – Ältere Arbeitnehmerinnen und -nehmer – Drogenabhängige, Straffällige – Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger – Existenzgründerinnen und –gründer
Wer entscheidet über die Förderung der einzelnen Anträge?
Zu den Zielen von „Stärken vor Ort“ zählt die stärkere Beteiligung von betroffenen und/oder engagierten Menschen. Deshalb werden die Mikroprojekte nicht allein von Rat und Verwaltung ausgewählt, sondern von allen relevanten Akteuren, die Verantwortung für das Sanierungsgebiet übernehmen.

Es wurde in der Vergangenheit bereits ein Begleitausschuss im Sanierungsgebiet „Ebingen-West“ gebildet, der über die eingereichten Mikroprojekte die Förderentscheidung traf. Dieser Ausschuss wird – unter Einbeziehung weiterer Mitglieder aus dem neuen Sanierungsgebiet – zukünftig die Entscheidungen treffen und die Projekte während der Umsetzung begleiten. Der Begleitausschuss setzt sich derzeit zusammen aus Vertreter(inne)n: der Stadtverwaltung (u.a. die Stabstelle Sanierung, die Frauen-/Gleichstellungsbeauftragte, das Kinder- und Jugendbüro, die Abteilung Soziales), der Lokalen Koordinierungsstelle, des Kooperationspartners ARGE Zollernalbkreis, des Stadtteilmanagement, freier Träger, Kirchengemeinden und Schulen.

Alle Fäden laufen in der Lokalen Koordinierungsstelle zusammen, dort müssen auch die Anträge auf Förderung von Mikroprojekten gestellt werden.

Lokale Koordinierungsstelle
Stadt Albstadt
Amt für Familie, Bildung, Sport und Soziales
Andreas Ilch Marktstraße 35
72458 Albstadt
Email/ Kontakt
Telefon: 07431 – 160 2510

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