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STÄRKEN vor ORT
Ziel ist es, die soziale, schulische und berufliche Benachteiligung junger Menschen zu vermeiden sowie den Einstieg und Wiedereinstieg von Frauen in das Erwerbsleben zu unterstützen. Die Programmumsetzung erfolgt dezentral in den jeweiligen Fördergebieten durch lokale Koordinierungsstellen und das lokale Netzwerk. Die Mikrozuschüsse von bis zu 10.000 € erhalten kleine lokale Initiativen und Organisationen, die sich für die Integration der Zielgruppen einsetzen. So werden das Engagement und die zivilgesellschaftlichen Strukturen vor Ort nachhaltig gestärkt. Das Programm wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Hier erhalten Sie mehr Informationen zum Bundesprogramm STÄRKEN vor Ort, den Fördergebieten und Lokalen Ansprechpartner/innen Gefördert durch Europäischer Sozialfonds ![]()
und Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen für das neue ESF-Programm STÄRKEN VOR ORT
Das ehemalige Programm „Lokales Kapital für soziale Zwecke“ des Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Europäischen Sozialfonds
ist für den Zeitraum 2009 – 2011 unter dem neuen Namen "Stärken vor Ort"
aufgelegt worden und wird zugleich stärker als bisher auf jugend- und gleichstellungspolitische
Ziele ausgerichtet.
Die Stadt Albstadt hat für das Sanierungsgebiet „Ottmartal“ mit einer Erweiterung bestimmter Straßenzüge eine Förderung beantragt. Das genaue Gebiet ist gesondert eingestellt. Nach dem wir die Bewilligung erhalten haben, können nun Projekte zur Unterstützung am Arbeitsmarkt benachteiligter Jugendlicher, junger Menschen und Frauen gefördert werden. Ziel des Förderprogrammes ist die erfolgreiche soziale, schulische und
berufliche Integration von benachteiligten jungen Menschen sowie von Frauen
mit Problemen beim Wiedereinstieg in das Erwerbsleben, die Geschlechtergerechtigkeit
sowie Stärkung von Toleranz und Demokratie. Grundlagen für Mikroprojekte
Gefördert werden kleine Vorhaben, sprich Mikroprojekte, die maximal ein
Jahr dauern und maximal 10.000 Euro kosten dürfen. Mikroprojekte können
von Bewohnergruppen, Vereinen, Initiativen, Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbänden,
Bildungs- und Maßnahmeträgern, örtlichen Unternehmen oder von Einzelpersonen
getragen werden.
Junge Menschen mit schlechteren Ausgangsbedingungen und Frauen mit Problemen beim Einstieg in das Erwerbsleben erhalten gezielte Hilfen bei ihrer sozialen, schulischen und beruflichen Integration und damit höhere Chancen auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe. Angesprochen werden vor allem junge Menschen mit schlechteren Startchancen und Frauen mit Problemen beim Einstieg und Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Zur Schaffung fairer Entwicklungsperspektiven für diese jungen Menschen und Frauen müssen ganz individuelle Unterstützungsangebote geschaffen werden. Diese Hilfen – sollen sie passgenau und bedarfsorientiert sein - werden am besten dort entwickelt und angeboten, wo die jungen Menschen und Frauen leben, zur Schule gehen oder eine Ausbildung oder Erwerbstätigkeit suchen. Für eine nachhaltige Integration müssen die integrations- und beschäftigungswirksamen Potentiale vor Ort, die relevanten Akteure aus den Bereichen Bildung und Berufsbildung, Jugend- und Sozialhilfe, Arbeitsmarktförderung, Wirtschaft, Stadt- und Regionalplanung sowie die Bewohnerinnen und Bewohner und die Zielgruppen selbst aktiviert werden. Das Programm ersetzt keine Regelangebote vor Ort – vor allem im Bereich der kommunalen Kinder- und Jugendhilfe - und löst diese auch nicht ab. Vielmehr will es mit niedrigschwelligen Ansätzen Zielgruppen ansprechen, die sonst nur schwer erreichbar sind. Bestehende Programme, z.B. Länderprogramme oder die ESF-Programme „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ und „Kompetenzagenturen“, aber insbesondere auch kommunale Angebote sollen mit der Umsetzung des Programms vor Ort verknüpft werden, um eine bestmögliche Unterstützung der jungen Menschen und Frauen zu bewirken. Über eine Bündelung und Abstimmung mit den vor Ort bereits vorhandenen Angeboten sowie die Kooperation und Vernetzung aller relevanten Akteure vor Ort sollen sowohl individuelle Zukunftsperspektiven entwickelt, als auch insgesamt eine nachhaltige Unterstützungsstruktur vor Ort geschaffen werden. Die zentralen Ziele des ESF-Programms „Lokales Kapital für soziale Zwecke“ bestehen in der:
Zuordnung des Projektes:
A) Handlungsfeld
B) Projekttyp
Welche Gruppen können gefördert werden?
Sozial benachteiligte Jugendliche – Behinderte Menschen – Migrantinnen und Migranten – Alleinerziehende – Berufsrückkehrerinnen und -rückkehrer – Langzeitarbeitslose – Wohnungslose – Ältere Arbeitnehmerinnen und -nehmer – Drogenabhängige, Straffällige – Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger – Existenzgründerinnen und –gründer
Wer entscheidet über die Förderung der einzelnen Anträge? Zu den Zielen von „Stärken vor Ort“ zählt die stärkere
Beteiligung von betroffenen und/oder engagierten Menschen. Deshalb werden
die Mikroprojekte nicht allein von Rat und Verwaltung ausgewählt, sondern
von allen relevanten Akteuren, die Verantwortung für das Sanierungsgebiet
übernehmen.
Es wurde in der Vergangenheit bereits ein Begleitausschuss im Sanierungsgebiet „Ebingen-West“ gebildet, der über die eingereichten Mikroprojekte die Förderentscheidung traf. Dieser Ausschuss wird – unter Einbeziehung weiterer Mitglieder aus dem neuen Sanierungsgebiet – zukünftig die Entscheidungen treffen und die Projekte während der Umsetzung begleiten. Der Begleitausschuss setzt sich derzeit zusammen aus Vertreter(inne)n: der Stadtverwaltung (u.a. die Stabstelle Sanierung, die Frauen-/Gleichstellungsbeauftragte, das Kinder- und Jugendbüro, die Abteilung Soziales), der Lokalen Koordinierungsstelle, des Kooperationspartners ARGE Zollernalbkreis, des Stadtteilmanagement, freier Träger, Kirchengemeinden und Schulen. Alle Fäden laufen in der Lokalen Koordinierungsstelle zusammen, dort müssen auch die Anträge auf Förderung von Mikroprojekten gestellt werden. Lokale Koordinierungsstelle Stadt Albstadt
Amt für Familie, Bildung, Sport und Soziales Andreas Ilch Marktstraße 35 72458 Albstadt Email/ Kontakt Telefon: 07431 – 160 2510 |
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