Kurzer Überblick zum Verfahren
- Besichtigung des sanierungs-bedürftigen Gebäudes durch Mitarbeiter des Baudezernats
- Einholen von 3 vergleichbaren Kostenvoranschlägen je Gewerk durch den Eigentümer
- Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Stadt Albstadt
Wichtig:
Baubeginn erst jetzt möglich
- Umsetzung der Maßnahmen
- Einreichung der Rechnungen bei der Stadt Albstadt
- Abrechnung
Hier erhalten Sie Informationen zu:
- Zuschüssen für private Modernisierungs-maßnahmen im Quartier
- Umzugsmanagement
In Sanierungsgebieten besteht die Möglichkeit, bei der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen an Privatgebäuden Fördermittel zu erhalten.
Der Fördersatz für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen liegt im Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Ebingen-West“ bei 25 % der berücksichtigungsfähigen Kosten. Für unterlassene Instandsetzung wird generell ein Abzug in Höhe von 10 % der berücksichtigungsfähigen Kosten vorgenommen. Ist aus städtebaulichen Gründen der Abbruch eines Gebäudes erforderlich, so können dem Eigentümer die Abbruchkosten mit einem Fördersatz in Höhe von 80 % der berücksichtigungsfähigen Kosten erstattet werden. Zudem kann in solchen Fällen der vom Gutachterausschuss der Stadt Albstadt ermittelte Gebäuderestwert zu 80 % erstattet werden.
Zur Inanspruchnahme dieser Vergünstigungen ist es zwingend erforderlich, vor Beginn der Baumaßnahmen eine Vereinbarung mit der Stadt Albstadt zu treffen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf. Gerne erteilen wir Ihnen nähere Auskünfte über die Abwicklung von privaten Sanierungsmaßnahmen.
Umzugsmanagement:
Im Rahmen der Sanierung hat der Gemeinderat der Stadt Albstadt einen Sozialplan/ Umzugs-management nach §§ 180 und 181 BauGB beschlossen.
Demnach sollen negative Auswirkungen für die Bewohner des Quartiers, welche sich durch die geplanten Sanierungsmaßnahmen ergeben, abgefedert werden. Das Umzugsmanagement sieht für die Mieter von Abbruchgebäuden oder von Gebäuden, die für eine Modernisierung zwischenzeitlich leergezogen werden müssen, eine finanzielle Unterstützung vor:
Diese gliedert sich wie folgt:
- Eigenumzug:
Die einmalige Gesamtkostenpauschale (Umzugskostenbeihilfe) für den Eigenumzug ist festgesetzt auf:
| 800,00 € | für 1- und 2 - Zimmerwohnungen |
| 1.000,00 € | für 3 - Zimmerwohnungen |
| 1.200,00 € | für 4 - Zimmerwohnungen und größer |
- Umzug durch Dritte:
Der maximale Erstattungsbetrag für den Umzug durch Dritte ist auf 1.500,00 € festgesetzt. Nachweise und Belege für die tatsächlich entstandenen Kosten sind vorzulegen. Es werden nur die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet.
ACHTUNG: Ansprechpartner für das Umzugsmanagement sind grundsätzlich die Vermieter, welche die Umzugskostenpauschale vertraglich regeln und an den Mieter auszahlen.