Ein Teilbereich des Sanierungsgebietes „Ottmartal“ befindet sich im bereits
am 29.03.2007 durch Satzungsbeschluss aufgehobenen ehemaligen Sanierungsgebiet
„Oststadt“. Eine Neuordnung dieses Teilbereichs des Untersuchungsgebietes
konnte im Rahmen des für die Sanierungsmaßnahme Oststadt ursprünglich
bewilligten Förderrahmens nicht bewältigt werden.
Um die städtebaulichen Missstände zu beseitigen und zu beheben bemühte
sich die Stadt Albstadt um die Aufnahme des Gebietes in das Bund - Länder
- Programm „Stadt- und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die
soziale Stadt“, in welches sie mit Bewilligungsbescheid des Regierungspräsidiums
Tübingen vom 10.07.2007 aufgenommen wurde. Somit ist diese Sanierungsmaßnahme
die 3. Maßnahme der Stadt Albstadt, die im SSP abgewickelt wird.
Durch den Rückbau nicht mehr instandsetzungsfähiger baulicher Anlagen
mit der anschließenden Neuordnung der städtebaulichen Struktur, einer
umfassenden Modernisierung von Gebäuden sowie einer weitreichenden Aufwertung
der Grün- und Freiraumstruktur und des öffentlichen Straßenraums soll
den vorhandenen städtebaulichen Missständen im Sanierungsgebiet „Ottmartal“
entgegengewirkt werden.
Die Sanierungsmaßnahme auf einem Blick
Bewilligungszeitraum: 2007 bis
2015
Größe: Ca. 5,5 ha
Sanierungsverfahren:
Vereinfachtes Verfahren unter Ausschluss der §§ 152 –
156 BauGB (Vorschriften über die Erhebung von Ausgleichsbeträgen).
Die Vorschriften des § 144 BauGB finden Anwendung. Insbesondere
die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken stehen
somit unter dem gesetzlichen Vorbehalt der Genehmigung durch die Stadt
Albstadt.