Sanierungsmaßnahme „Hufeisen“
Warum Sanierung im Hufeisen
Bis heute
finden sich große Defizite im Bereich der Modernisierung und Sanierung
der privaten Bausubstanz im Hufeisen. Private Freiflächen sind in
diesem Bereich kaum vorhanden. Um zu verhindern, dass das Hufeisen in
seiner Entwicklung als zentraler Bestandteil der Altstadt von der Gesamtentwicklung
der Kernstadt „abgehängt“ wird, wurden für das Hufeisen
städtebauliche und strukturelle Untersuchungen veranlasst.
Zur Untersuchung und Beurteilung der Situation im Hufeisen wurde das
Planungsbüro Dipl. Ing. Rainer Kraut, Albstadt, beauftragt.
Ein Antrag zur Aufnahme des Gebietes „Hufeisen“ in ein Sanierungsprogramm
des Landes / Bundes wurde nicht gestellt.
Die Sanierungsmaßnahme auf einem Blick
Bewilligungszeitraum: 2007 bis 2015
Das Untersuchungsgebiet umfasst insgesamt eine Fläche von ca.
3,9 ha.
Sanierungsverfahren:
Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren unter
Ausschluss der §§ 152 bis 156 a BauGB (Vorschriften über
die Erhebung von Ausgleichsbeträgen) durchgeführt. §
144 BauGB ist in der Satzung hinsichtlich seiner Geltung nicht eingeschränkt.
Die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken
stehen unter dem gesetzlichen Vorbehalt der Geneh-migung durch die
Stadt Albstadt.