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Sanierungsmaßnahme „Hufeisen“
Warum Sanierung im Hufeisen

Bis heute finden sich große Defizite im Bereich der Modernisierung und Sanierung der privaten Bausubstanz im Hufeisen. Private Freiflächen sind in diesem Bereich kaum vorhanden. Um zu verhindern, dass das Hufeisen in seiner Entwicklung als zentraler Bestandteil der Altstadt von der Gesamtentwicklung der Kernstadt „abgehängt“ wird, wurden für das Hufeisen städtebauliche und strukturelle Untersuchungen veranlasst.

Zur Untersuchung und Beurteilung der Situation im Hufeisen wurde das Planungsbüro Dipl. Ing. Rainer Kraut, Albstadt, beauftragt.

Ein Antrag zur Aufnahme des Gebietes „Hufeisen“ in ein Sanierungsprogramm des Landes / Bundes wurde nicht gestellt.


Die Sanierungsmaßnahme auf einem Blick
Bewilligungszeitraum: 2007 bis 2015
Das Untersuchungsgebiet umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 3,9 ha.

Sanierungsverfahren:
Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren unter Ausschluss der §§ 152 bis 156 a BauGB (Vorschriften über die Erhebung von Ausgleichsbeträgen) durchgeführt. § 144 BauGB ist in der Satzung hinsichtlich seiner Geltung nicht eingeschränkt. Die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken stehen unter dem gesetzlichen Vorbehalt der Geneh-migung durch die Stadt Albstadt.


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