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Sanierungsmaßnahme Bürgerturm
Warum Sanierung im Gebiet „Bürgerturm“?
Im Rahmen von durchgeführten städtebaulichen Unter-suchungen für das Gebiet wurde festgestellt, dass das Gebiet in der Erfüllung seiner Aufgaben, die ihm nach seiner zentralen, innerstädtischen Lage und Funktion als Versorgungsschwerpunkt obliegen, erheblich beeinträch-tigt ist.

Es kristallisierten sich verschiedene Problemfelder und Maßnahmenschwerpunkte im Gebiet heraus.

Die Sanierungsmaßnahme auf einem Blick
Bewilligungszeitraum: 2002 bis 2010
Größe: Ca. 2,5 ha

Sanierungsverfahren:
Die Sanierung wird im vereinfachten Verfahren unter Ausschluss der §§ 152 – 156 BauGB (Vorschriften über die Erhebung von Ausgleichs-beträgen) durchgeführt.
Die Vorschriften des § 144 BauGB finden Anwendung. Insbesondere die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken stehen somit unter dem gesetzlichen Vorbehalt der Genehmigung durch die Stadt Albstadt.

Zur Beseitigung und Behebung dieser Mängel bemühte sich die Stadt Albstadt deshalb um Aufnahme des Gebietes in ein Sanierungsprogramm.


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