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Was versteht man darunter
Die Stadt Albstadt ermittelt die zu erwartenden Kosten für Neu- und Umbauten sowie die Unterhaltung und Instandsetzung von städtischen Gebäuden. Diese fließen in den städtischen Haushalt ein. Die Baumaßnahmen werden ausgeschrieben und im Rahmen des öffentlichen Vergaberechts (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – VOB) ausgeschrieben und vergeben. Die Abwicklung der Maßnahmen übernehmen die Bauleiter der Abteilung Hochbau, gelegentlich in Zusammenarbeit mit privaten Planungs- und Architekturbüros.

Instandsetzen und Unterhaltung
Die Abteilung Hochbau ist für die Unterhaltung und das Instandsetzen von städtischen Gebäuden verantwortlich, u.a. von:
  • Rathäusern und Ortsämtern,
  • Turn- und Festhallen
  • Feuerwehrgebäuden
  • Schulen, Kindergärten, Museen
  • Friedhofsgebäuden, Bauhöfen.
Dazu gehören auch markante Gebäude wie das Stauffenbergschloss in Lautlingen (siehe Foto rechts) oder die Galerie Albstadt.

Der Tätigkeitsschwerpunkt lässt sich in etwa grob zusammenfassen:

  • Sanierung von Fassaden und Dächern
  • Sanierungen in Gebäuden, wie Malerarbeiten, Bodenbeläge, etc
  • Heizungssysteme
  • Haustechnik, wie Elektro-installationen, Heizung, Sanitär, etc.
  • Sicherheitstechnik, wie Alarm- und Brandmeldeanlagen, etc.
  • Gebäudemanagement
  • Energiemanagement
Der Aufgabenbereich umfasst die gestaltende, technische und wirtschaftliche Betreuung und Planung von Gebäuden.

Die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes „Gebäude“ der „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)“ werden vollständig erbracht.

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