| Betriebsleitung: |
Gustav Krigar |
| Telefon: |
07431/160-3705 oder 07432/160-3705 |
| Mobil: |
0174/1830874 |
| Öffnungszeiten: |
Auf Anfrage nach Vereinbarung |
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 (Klicken Sie auf die Grafik)
| 8,60 € |
pro cbm |
| 6,50 € |
für Kleinmengen bis 1 cbm |
Zugelassene nachweislich nicht verwertbare Abfallarten
- Bodenaushub ohne schädliche Verunreinigungen: Boden und Steine (AVV-Schlüssel 20 02 02 und 17 05 04 ? Ausnahme 17 05 03)
- Für den Deponiewegebau dürfen folgende Bauschutt-/ Recyclingmaterialien (ohne schädliche Verunreinigungen und ohne Beimengen von Hausmüll, Kunststoffen, Folien, Dämmmaterial, mit Chemikalien behandelte Stoffe, Metalle und ähnliches) eingesetzt werden, soweit dies zur Aufrechterhaltung des Deponiebetriebes während niederschlagsreicher Zeitabschnitte erforderlich und die Unbedenklichkeit dieser Stoffe gewährleistet ist:
- Beton (AVV-Schlüssel 17 01 01)
- Ziegel (AVV-Schlüssel 17 01 02)
- Fliesen, Ziegel und Keramik (AVV-Schlüssel 17 01 03)
- Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik (AVV-Schlüssel 17 01 07 ? Ausnahme 17 01 06)
Zur Annahme zugelassen sind die genannten Abfallarten nur, sofern sie aus dem Gemeindegebiet der Stadtteile im Eyachtal (Albstadt-Laufen, -Lautlingen, -Margrethausen, -Pfeffingen, -Burgfelden) stammen und wenn die Zuordnungswerte der Einbauklassen Z 0 bis Z 1.1 LAGA (Technische Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) nicht überschritten werden.
Nicht zugelassene Abfallarten:
- Bauabfälle, die einer Verwertung zugeführt werden können
- Bauabfälle, die nicht den Zuordnungskriterien der Deponie entsprechen
- Bitumenhaltiger Straßenaufbruch und Fräsgut
- Bewehrter Beton, Randsteine, Pflastersteine
- Asbestzementhaltiges Baumaterial (Eternitplatten etc.)
- Holz / Bauholz
Was ist bei der Anlieferung anzugeben
- Art und Herkunft des Abfalls
- Adresse des Abfallerzeugers und Zahlungspflichtigen
- In Zweifelsfällen hat der Anlieferer auf seine Kosten nachzuweisen, dass es sich nicht um von der Entsorgungspflicht ausgeschlossene Stoffe handelt. Solange der erforderliche Nachweis nicht erbracht ist, kann der Abfall zurückgewiesen werden
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