| Betriebsleitung: |
Gustav Krigar |
| Telefon: |
07431/160-3705 oder 07432/160-3705 |
| Mobil: |
0174/1830874 |
| Deponieaufsicht: |
Reinhard Teschner |
| Telefon: |
07431/160-3730 oder 07432/160-3730 |
Öffnungszeiten der Bodenaushubdeponie Albstadt (einschließlich Grüngutlagerplatz)
Die Bodenaushubdeponie hat wie folgt geöffnet:
Montag – Donnerstag:
8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag:
8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.30 Uhr
Ab dem 24. April 2010 ist zusätzlich wieder an jedem 2. und 4. Samstag
im Monat geöffnet. Es kann dann in der Zeit von 8.00 - 12.00 Uhr angeliefert
werden.
| Das Betriebsamt weist darauf hin, dass auf dem Grüngutlagerplatz nur sperrige Hecken- und Baumschnitte aus Privathaushalten in haushaltsüblichen Mengen (bis 2 cbm) angenommen werden können. Nicht zugelassen sind organische Abfälle (z.B. Speisereste), sowie Grünabfälle (z.B. Laub, Rasenschnitt usw). |
 (Klicken Sie auf die Grafik) |
| 5,50 € |
pro Tonne |
| 6,50 € |
für Kleinmengen bis 1,6 t bzw. 1 cbm |
| 12,00 € |
pro Wägung ohne Anlieferung von Abfällen |
Zugelassene nachweislich nicht verwertbare Abfallarten
- Bodenaushub ohne schädliche Verunreinigungen:
Boden und Steine (AVV-Schlüssel 20 02 02 und 17 05 04 ? Ausnahme 17 05 03)
- Für den Deponiewegebau dürfen folgende Bauschutt-/ Recyclingmaterialien (ohne schädliche Verunreinigungen und ohne Beimengen von Hausmüll, Kunststoffen, Folien, Dämmmaterial, mit Chemikalien behandelte Stoffe, Metalle und ähnliches) eingesetzt werden, soweit dies zur Aufrechterhaltung des Deponiebetriebes während niederschlagsreicher Zeitabschnitte erforderlich und die Unbedenklichkeit dieser Stoffe gewährleistet ist:
- Beton (AVV-Schlüssel 17 01 01)
- Ziegel (AVV-Schlüssel 17 01 02)
- Fliesen, Ziegel und Keramik (AVV-Schlüssel 17 01 03)
- Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik (AVV-Schlüssel 17 01 07 ? Ausnahme 17 01 06)
Zur Annahme zugelassen sind die genannten Abfallarten nur, sofern sie aus
dem Gemeindegebiet der Stadt Albstadt stammen und wenn nachfolgende Werte
eingehalten sind
| a) |
Bodenaushubdeponie: |
| |
Die Zuordnungswerte für die Deponieklasse 0 gemäß Anhang
3 der Deponieverordnung müssen eingehalten werden. |
| b) |
Steinbruch Pfeffingen |
| |
Die Zuordnungswerte der Einbauklasse Z 1.1 (Technische Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft
Abfall - LAGA) müssen eingehalten werden. |
Nicht zugelassene Abfallarten:
- Bauabfälle, die einer Verwertung zugeführt werden können
- Bauabfälle, die nicht den Zuordnungskriterien der Deponie entsprechen
- Bitumenhaltiger Straßenaufbruch und Fräsgut
- Bewehrter Beton, Randsteine, Pflastersteine
- Asbestzementhaltiges Baumaterial (Eternitplatten etc.)
- Holz / Bauholz
Was ist bei der Anlieferung anzugeben
- Art und Herkunft des Abfalls
- Adresse des Abfallerzeugers und Zahlungspflichtigen
- In Zweifelsfällen hat der Anlieferer auf seine Kosten nachzuweisen, dass es sich nicht um von der Entsorgungspflicht ausgeschlossene Stoffe handelt. Solange der erforderliche Nachweis nicht erbracht ist, kann der Abfall zurückgewiesen werden