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Albstadt - Standesamt - Geburt
Albstadt - Standesamt - Geburt
Geburt

Bei der Geburt im Krankenhaus erfolgt die schriftliche Anzeige durch die Verwaltung
Die vollständige ausgefüllte Anzeige muss von den Eltern unterschrieben sein. Bei einer Hausgeburt ist eine mündliche Anzeige von Personen in nachstehender Reihenfolge zu machen:

Die Geburt eines Kindes muss innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.

  • Bescheinigung der Hebamme/des Entbindungspflegers
  • jeder Elternteil, bei Verhinderung trifft die Anzeigepflicht jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist
  • diese Anzeige ist persönlich beim zuständigen Standesamt abzugeben
  • der Anzeigende muss sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen

Welche Unterlagen werden für die Beurkundung einer Geburt benötigt?

Das Standesamt benötigt zur Beurkundung der Geburt eines Kindes darüber hinaus die nachfolgend aufgelisteten Urkunden und Dokumente im Original.

Ausländische Urkunden müssen ggfs. mit Überbeglaubigungen versehen und von einem im Inland vereidigten Urkundenübersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.

Nähere Informationen erteilt das Standesamt.

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