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Albstadt - Ausschreibungen
Albstadt - Ausschreibungen

Ausschreibungen der Stadt Albstadt
Alle öffentlichen Vergabeverfahren der Stadt Albstadt werden im Regelfall über die Staatsanzeiger Baden-Württemberg GmbH und die Plattform Vergabe24 durchgeführt.

Hier erhalten Sie Zugriff auf die Bekanntmachungen und die Vergabeunterlagen für Bau-, Dienst- und Lieferleistungen der Stadt Albstadt mit ihren Ämtern und Dienststellen, der Klärschlammverwertung Albstadt GmbH und des Zweckverbands Abwasserverband Oberes Eyachtal.
Die Vergabeunterlagen werden grundsätzlich digital zur Verfügung gestellt und können kostenfrei über das Kiosk-System von Vergabe 24 heruntergeladen werden.

Das Kiosk-System finden Sie über den Button „Öffentliche Aufträge “. Öffnen Sie hier durch Anklicken die entsprechende Ausschreibung. Im grauen Kasten, blau hinterlegt, befindet sich der Link https://whitelabel.vergabe24.de/ zum Kiosk-System.

Technischer Support:
Sollten Probleme beim Herunterladen der Vergabeunterlagen oder bei der Anwendung der kostenlosen Bietersoftware (Vergabe24 Bietercockpit) auftreten, wenden Sie sich bitte an unseren Dienstleister, den Ausschreibungsdienst des Staatsanzeigers Baden-Württemberg GmbH, unter der Telefon-Nr. 0711/666 01-476 oder per E-Mail an bieter@staatsanzeiger.de.

Hier geht es zur Vergabe

Informationen zur Registrierung
Eine Registrierung ist die Abgabe einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer elektronischen Adresse.
Die Vergabeunterlagen werden vollständig, unentgeltlich und uneingeschränkt allen interessierten Unternehmen zur Verfügung gestellt – bei EU-weiten Vergabeverfahren auch ohne Registrierung auf der E-Vergabe-Plattform.
Wichtiger Hinweis:
Unternehmen, die sich nicht registrieren und Vergabeunterlagen anonym herunterladen, gehen das Risiko ein, wichtige Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder auch die Bieterkommunikation zu verpassen. Werden die Informationen oder Änderungen im Angebot nicht berücksichtigt, führt dies unter Umständen zum Ausschluss des Angebots.
 
Eine Benachrichtigung über Änderungen und die Bieterkommunikation durch die ausschreibende Stelle ist nur möglich, wenn vor dem Download der Vergabeunterlagen die kostenfreie Registrierung erfolgt ist.
Sollte sich ein Unternehmen dennoch gegen die freiwillige Registrierung entscheiden, wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber Informationen zwar zur Verfügung stellt, die Holschuld jedoch beim Bieter liegt, d.h. dieser selbst für die Kenntnisnahme über die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen verantwortlich ist.
Informationen zur E-Vergabe
Unter E-Vergabe ist die medienbruchfreie, elektronische, interaktive und vollständige Abwicklung von Beschaffungsprozessen zu verstehen. Im Vergabeverfahren geht es insbesondere um die elektronische Korrespondenz und den Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und Bieter sowie um die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen.
 
Die E-Vergabe führt durch transparente Verfahren zu einer höheren Rechtssicherheit der Beschaffungsvorgänge. Die Beschaffungsvorgänge werden vereinfacht und leisten damit einen Beitrag zur Entbürokratisierung. Die E-Vergabe führt zu einer Zeit- und Kostenersparnis.
 
Vorteile für Unternehmen ergeben sich aus dem vereinfachten Zugang zu Ausschreibungen, der Möglichkeit der unmittelbaren Einsichtnahme in die Ausschreibungsunterlagen, der schnelleren Bearbeitung und Übermittlung der Angebote, der Verringerung des Zustellrisikos.
 
Die Stadt Albstadt ist daran interessiert, dass die digitale Angebotsabgabe umfassend genutzt wird.
Für EU-weite Verfahren gilt:
Nach der umfassenden Reform des Vergaberechts im Oberschwellenbereich kommt seit dem 18. Oktober 2018 der letzte Schritt der E-Vergabe zur Umsetzung. Danach müssen alle Prozesse in einem EU-weiten Vergabeverfahren ausschließlich elektronisch erfolgen. Es ist zu beachten, dass neben der elektronisch verpflichtenden Korrespondenz und dem Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und Bieter auch die Angebote und Teilnahmeanträge nur noch elektronisch entgegen genommen werden dürfen.

Seit dem 01.01.2024 gelten die neuen Schwellenwerte für EU-weite Verfahren

  • Bauaufträge (alle Bereiche, auch Sektorenbereich): 5.538.000 EUR netto
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge (allgemein): 221.000 EUR netto

Nähere Informationen finden Sie über: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/vergabe-uebersicht-und-rechtsgrundlagen.html
Für nationale Verfahren gilt:
Die Regelungen zur Anwendung der E-Vergabe für Aufträge im nationalen Bereich wurden im Zuge der jüngsten Unterschwellenreform für Liefer- und Dienstleistungen weitgehend aus der Oberschwelle übernommen. Mit der Unterschwellenvergabeordnung UVgO, wurde die VOL/A abgelöst und damit ein Gleichlauf in den Vergabeverfahren geschaffen. Auf Bundesebene und in einigen Bundesländern findet die UVgO bereits Anwendung. Nachdem in Baden-Württemberg die Neufassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung (VwV-Beschaffung) zum 01.10.2018 in Kraft getreten ist, konnte auch die UVgO in Baden-Württemberg eingeführt werden. Sie gilt formell nur für Behörden und Betriebe des Landes.
Das bedeutet, dass auch im Unterschwellenbereich die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen seit dem 1. Januar 2020 grundsätzlich verpflichtend ist.

Ausnahmen:
Sofern der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer 25.000 EUR nicht überschreitet oder eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird, besteht auch nach dem 1. Januar 2020 keine Pflicht zur E-Vergabe.

Weitere Ausnahmen: §38 Abs. 5  i.V.m. §29 Abs. 2 UVgO

Nachprüfungen:
Rechtsaufsichtsbehörde bei Vergaben unterhalb der EU-rechtlichen Schwellenwerte
Regierungspräsidium Tübingen, Referat 14
Konrad-Adenauer-Str. 20
2072 Tübingen
Für Nachprüfungsverfahren bei Vergaben ab dem EU-Schwellenwert ist die Vergabekammer zuständig.
Vergabekammer Baden-Württemberg
Durlacher Allee 100
76137 Karlsruhe
Tel: 0721/926-8732
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de


Kontakt Vergabestelle der Stadt Albstadt
Frau Carolyn Schick
Email: carolyn.schick@albstadt.de
Tel.: 07431/160-3605

Frau Anja Waldow
Email: anja.waldow@albstadt.de
Tel.: 07431/160-3609